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In eigener Sache


  Wenn wir eine Arbeitsstunde in Rechnung stellen, heißt das nicht, dass wir in dieser Zeit auch so viel verdienen. Das wäre zschön, ist aber leider nicht so. Immer wieder sind Kunden der Meinung, dass Handwerker zu teuer sind. Der scheinbar hohe Stundenverrechnungssatz gerät dabei oft in die Kritik. Zu beachten ist, der Stundenverrechnungssatz ist nicht der Stundenverdienst bei uns im Unternehmen. 

So müssen wir kalkulieren

Berechnen wir beispielsweise eine Arbeitsstunde mit 39,50 Euro (ohne Mehrwertsteuer, die Sie als Kunde zusätzlich bezahlen müssen), so sind davon 13,00 Euro Stundenlohn, 10,30 Euro Lohnnebenkosten und 14,00 Euro Gemeinkosten darin enthalten. Uns verbleiben 2,20 Euro Gewinn.

Was erhält unser Mitarbeiter ausbezahlt?

bei einem Bruttolohn von 13,00 Euro
Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) 2,90 Euro
Lohnsteuer 2,00 Euro
bleiben Netto 8,10 Euro

Was sind Lohnnebenkosten?

Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), bezahlte Urlaubs- und Feiertage, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Mutterschaftsurlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Beitrag zur Umlage am Insolvenzgeld, Abgabe nach dem Schwerbehindertenrecht, nicht verrechenbare Zeiten

Was sind Betriebliche Gemeinkosten?

Gehälter und Personalnebenkosten für Mitarbeiter im Büro, Raumkosten, Betriebsmittel, Steuerberater, Heizung, Strom, Gas, Wasser, betriebliche Versicherungen, Gebühren und Beiträge (z.B. Berufsgenossenschaft ,Handwerkskammer),  Porto, Telefon, Werbung, Internet, EDV, Kfz-Kosten, Rechts- und Beratungskosten, Instandhaltung, Reparaturen,  Reinigung, Zinsen für Kredite, Abschreibungen auf abnutzbare Wirtschaftsgüter..

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