Wenn wir eine
Arbeitsstunde in Rechnung stellen, heißt das nicht,
dass wir in dieser Zeit auch so viel verdienen. Das wäre zschön, ist aber
leider nicht so.
Immer
wieder sind Kunden der Meinung, dass Handwerker zu teuer sind. Der scheinbar
hohe Stundenverrechnungssatz gerät dabei oft in die Kritik. Zu beachten
ist, der Stundenverrechnungssatz ist nicht der Stundenverdienst bei uns im
Unternehmen.
So müssen wir kalkulieren
Berechnen
wir beispielsweise eine Arbeitsstunde mit 39,50 Euro (ohne
Mehrwertsteuer, die Sie als Kunde zusätzlich bezahlen müssen),
so sind davon 13,00
Euro Stundenlohn, 10,30 Euro Lohnnebenkosten und 14,00 Euro Gemeinkosten
darin enthalten. Uns verbleiben 2,20 Euro Gewinn.
Was
erhält
unser Mitarbeiter ausbezahlt?
bei
einem Bruttolohn von 13,00 Euro
Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil)
2,90 Euro
Lohnsteuer 2,00 Euro bleiben Netto 8,10 Euro
Was
sind Lohnnebenkosten?
Arbeitgeberbeiträge zur
Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung),
bezahlte Urlaubs- und Feiertage, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
bezahlter Mutterschaftsurlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Beitrag zur Umlage
am Insolvenzgeld, Abgabe nach dem Schwerbehindertenrecht, nicht verrechenbare
Zeiten
Was
sind Betriebliche Gemeinkosten?
Gehälter und
Personalnebenkosten für
Mitarbeiter im Büro,
Raumkosten, Betriebsmittel, Steuerberater, Heizung, Strom, Gas, Wasser,
betriebliche Versicherungen, Gebühren und Beiträge (z.B. Berufsgenossenschaft ,Handwerkskammer), Porto, Telefon, Werbung, Internet, EDV,
Kfz-Kosten, Rechts- und Beratungskosten, Instandhaltung, Reparaturen, Reinigung,
Zinsen für Kredite, Abschreibungen auf abnutzbare Wirtschaftsgüter..